Der Countdown läuft weiter….

.... nur noch einen Monat darf der TV-L-Höhergruppierungsantrag gestellt werden

Nur bis zum 31.12.2020 darf ein Höhergruppierungsantrag aufgrund des Inkrafttretens der neuen Entgeltordnung des TV-L gem. § 29d Abs.2 TVÜ-Länder gestellt werden! Wer also meint, seine Stelle sei zu niedrig bewertet, sollte nun diese Frist beachten!

Bitte immer vorher beraten lassen! BIB-Mitglieder melden sich am besten bei der KEB (keb@bib-info.de)!